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Antrag


Ein Antrag auf Pflegegeld kann mittels Formular oder auch formlos mit einem Schreiben erfolgen.

Antragsberechtigt sind:
» Pflegebedürftige
» Gesetzliche Vertreter/innen bzw. Sachwalter/innen
» Familienmitglieder
» Haushaltsangehörige


Höherer Pflegeaufwand

Steigt der Pflegeaufwand, muss man die Erhöhung des Pflegegeldes schriftlich beantragen.

Wichtig ist, dass jede für den Bezug des Pflegegeldes maßgebliche Änderung (zB Wohnsitzwechsel) der pflegegeldauszahlenden Stelle zu melden ist, da zuviel ausgezahltes Pflegegeld zurückgefordert wird.

Weitere Details entnehmen Sie bitte auch der Information "Pflegegeld" (PDF, 224 KB)

Zuletzt aktualisiert am 15. Juni 2019