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Widerspruchsverfahren


Nach Erhalt der Mitteilung über die Kontoerstgutschrift ist nur über gesonderten Antrag eine Bescheiderteilung möglich. Die Ausstellung eines Bescheides können Sie grundsätzlich bis 31. Dezember 2016 beantragen. Sollte Ihnen diese Mitteilung erst im letzten Quartal 2016 oder später zugestellt werden, haben Sie jedenfalls noch drei Monate nach der Zustellung der Kontoerstgutschrift Zeit, diesen Antrag zu stellen.
Gegen einen Bescheid über die Kontoerstgutschrift kann binnen drei Monaten nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist schriftlich bei dem Versicherungsträger einzubringen, der den Bescheid erlassen hat. Der Versicherungsträger hat innerhalb eines Jahres einen Widerspruchsbescheid zu erlassen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von drei Monaten Klage bei Gericht erhoben werden.

Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020