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Beginn und Ende der Pflichtversicherung



Die Pflichtversicherung beginnt mit dem Tag der tatsächlichen Aufnahme der Beschäftigung.

Bei Lehrlingen mit Beginn des Lehrverhältnisses.

Die Pflichtversicherung endet mit dem Tag der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Fällt das Ende des Beschäftigungsverhältnisses nicht mit dem Ende des Entgeltanspruches zusammen, dann endet es mit dem Ende des Entgeltanspruches.

Bei Lehrlingen mit Beendigung des Lehrverhältnisses.

Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020