DRUCKEN

Höherversicherung


Dabei handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, mit der der künftige Pensionsanspruch erhöht werden kann. Sie kann nur zu einer in der Pensionsversicherung bereits bestehenden Pflicht-, Weiter- oder Selbstversicherung - unabhängig vom Lebensalter - mit Antrag eingegangen werden.


Kosten

Die Höhe der Beiträge kann vom / von der Versicherten innerhalb der jeweils geltenden Jahres­höchstgrenze selbst bestimmt werden.

Grenzwert 2023: EUR 12.120,00.

Der Zeitpunkt der Zahlung(en) innerhalb eines Kalenderjahres kann auch frei gewählt werden.

Eine Höherversicherung kann jederzeit begonnen oder beendet werden.

Durch die Höherversicherung wird ein besonderer Steigerungsbetrag erworben, der sich auf Ihre künftige Pension leistungssteigernd auswirkt. Der besondere Steigerungsbetrag zur Pension ist zu 75 % steuerfrei. Die restlichen 25 % werden gemeinsam mit der Pension versteuert. 


Neue Faktoren ab 1. April 2016

Bisher wurde der besondere Steigerungsbetrag nach Faktoren, die vom Geschlecht, vom Alter zum Zeitpunkt der Beitragsleistung und dem Pensionsantritt des / der Versicherten abhängt, berechnet.

Diese Faktoren wurden durch eine Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz neu festgesetzt. Das europarechtliche Gebot von einheitlichen Faktoren für Frauen und Männer wurde berücksichtigt.

Die neuen Faktoren sind für Beiträge anzuwenden, die ab dem 1. April 2016 eingezahlt werden.


Hinweis:

Beiträge zur Höherversicherung können sich im Rahmen der so genannten "Topf-Sonderausgaben" bis zur Veranlagung 2020 steuermindernd auswirken, wenn der der Zahlung zugrunde liegende Antrag vor dem 1. Jänner 2016 eingebracht wurde.


Nähere Informationen zu Lohnsteuer bzw. Absetzbeträgen erteilt Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt.


Weitere Details entnehmen Sie bitte der Information "Höherversicherung" (PDF, 268 KB)

Zuletzt aktualisiert am 10. Januar 2023