DRUCKEN

Pensionsversicherungsanstalt - Jahresvoranschlag 2014


Am Freitag, dem 13. Dezember 2013, fand unter dem Vorsitz von Obmann Manfred Felix die 2. Generalversammlung dieses Jahres statt. Im Rahmen dieser Generalversammlung wurde der Jahresvoranschlag der Pensionsversicherungsanstalt für das Jahr 2014 einstimmig beschlossen.

Budgetvolumen 2014
Das konsolidierte Budgetvolumen der Pensionsversicherungsanstalt beläuft sich im Jahr 2014 auf rund 34,2 Mrd. EUR und wird sich daher gegenüber dem vorläufigen Ergebnis 2013 um 4,4 % erhöhen. Für den ASVG-Bereich, der mit 94,5 % den Schwerpunkt bildet, sind 32,276 Mrd. EUR, für den Bereich Pflegegeld sind 1,852 Mrd. EUR und für den Bereich Nachtschwerarbeit sind 44,4 Mio. EUR zu veranschlagen.

Deckungsquote beträgt 91,2 %
Den Beitragseinnahmen in der Höhe von 26,072 Mrd. EUR im ASVG-Bereich steht ein Pensionsaufwand von 28,602 Mrd. EUR gegenüber. Dies entspricht einer Deckungsquote von 91,2 %. Dabei wird von einer durchschnittlichen Zahl der Pflichtversicherten von rund 3.127.000 ausgegangen. Die Abgangsdeckung des Bundes ist mit 5,294 Mrd. EUR veranschlagt und wird sich gegenüber dem vorläufigen Ergebnis des Jahres 2013 um rund 600 Mio. EUR, das sind rund 12,8 %, erhöhen.

Rund 28,6 Mrd. EUR für Pensionsleistungen
Der Voranschlag weist auf der Ausgabenseite für Pensionsleistungen inklusive der Einmalzahlungen 28,602 Mrd. EUR aus. Davon entfallen auf Alterspensionen 22,49 Mrd. EUR, auf Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen 2,51 Mrd. EUR und auf Hinterbliebenenpensionen (Witwen, Witwer, Waisen) 3,59 Mrd. EUR.
Die Aufwendungen für die Alterspensionen werden insgesamt um 4,9 % steigen.
Aufgrund des Ersatzes der befristeten Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension durch das Rehabilitationsgeld vom Krankenversicherungsträger bzw. das Umschulungsgeld vom Arbeitsmarktservice erfolgt 2014 ein Rückgang der Anzahl der laufenden Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension. Die Aufwendungen dafür werden daher um 2,9 % gegenüber 2013 sinken.
Für die Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten sind 1.143 Mio. EUR und für Ausgleichszulagen 702,8 Mio. EUR budgetiert.

Rehabilitationsgeld
Durch die Neuregelung der Invaliditätspensionen für Personen ab Jahrgang 1964 werden ab dem Jahr 2014 die Kosten des Rehabilitationsgeldes den Krankenversicherungsträgern ersetzt. Dafür ist ein Betrag von 114,6 Mio. EUR veranschlagt.

Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation
Die Ausgaben für Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation werden für das Jahr 2014 mit 926,3 Mio. EUR veranschlagt. Das entspricht einer Steigerung von 14,1 % gegenüber dem vorläufigen Ergebnis des Jahres 2013. Der seit Jahren bestehende Trend zu mehr Rehabilitation wird durch die Neuregelung der Invaliditätspensionen für Personen ab Jahrgang 1964 noch massiv verstärkt. Neu ist auch die pauschale Akontozahlung in der Höhe von 20 Mio. EUR für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation an das AMS. Diese Neuerungen erklären neben den Tarifanpassungen die Erhöhung gegenüber 2013.

Eigener Verwaltungsaufwand beträgt knapp 1 %

Der eigene Verwaltungsaufwand wird voraussichtlich 327,1 Mio. EUR betragen, was einem Anteil von 1,01 % des Gesamtaufwandes entspricht.

Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020