DRUCKEN

Neue Gesetze - Überblick über aktuelle Rechtsänderungen

Richterhammer  ©PVA

In den letzten Wochen wurden vom österreichischen Parlament zahlreiche Neuerungen beschlossen:

Pension ohne Abschläge
Grundsätzlich galt bisher: wer eine Pension vor dem Anfallsalter für die Regelalterspension in Anspruch nimmt, hat bei der Berechnung mit Pensionsabschlägen zu rechnen.
Nun wurde die Abschaffung der Abschläge für Pensionsneuzugänge mit Stichtag ab 1. Jänner 2020 beschlossen, wenn am Stichtag mindestens 540 Beitragsmonate einer Erwerbstätigkeit vorliegen. Zu diesen 540 Beitragsmonaten zählen auch maximal 60 Monate Kindererziehungszeit.

Erstmalige Pensionserhöhung
Die Bestimmung über die erstmalige Pensionsanpassung mit 1. Jänner des dem Stichtag folgenden zweiten Kalenderjahres wurde aufgehoben. Somit kommt es bei der erstmaligen Pensionserhöhung zu keiner Verzögerung mehr. Dies gilt bereits für Stichtage im Jahr 2019, das heißt, diese werden bereits mit 1. Jänner 2020 erhöht.

Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus
Mit 1. Jänner 2020 gebührt Eigenpensionsbezieher/innen, solange sie ihren rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ein Bonus zur Ausgleichszulage oder zur Pension.

Pflegegeld 2020
Das Pflegegeld wird erstmals ab 1. Jänner 2020 mit dem Wert des Pensionsanpassungsfaktors vervielfacht und in der Folge von Amts wegen jährlich angepasst. Diese Erhöhung erfolgt für alle Pflegestufen.

SV-Beiträge bzw. Steuerrecht
Ab 2020 werden die Bestimmungen über die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen verbessert und wirken durch den Steuerausgleich 2021 bereits für das Jahr 2020.
Darüber hinaus wurde der Pensionistenabsetzbetrag und der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag um jeweils EUR 200,00 angehoben.

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020