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Pensionsversicherungsanstalt - Pensionserhöhung 2010 und Einmalzahlung


Einmalzahlung Dezember 2009

Personen, deren Pension geringer als € 1.300,-- ist, erhalten mit der Dezemberpension eine Einmalzahlung ausgezahlt. Für Pensionen bis zu € 1.200,-- beträgt die Einmalzahlung 4,2% der Bruttopension ohne Ausgleichszulage. Bei Pensionen zwischen € 1.200,-- und € 1.300,-- vermindert sich dieser Prozentsatz gleichmäßig bis auf Null. Von diesem Betrag wird kein Krankenversicherungsbeitrag einbehalten, er ist jedoch steuerpflichtig.

Die Zahlung wird zuzüglich zur Dezemberpension mit Fälligkeit am 31.12.2009 angewiesen. Der individuell zustehende Betrag ist auf dem Kontoauszug des auszahlenden Bankinstitutes ersichtlich.


Kontoauszug – Zahlungsbeleg

Auf Grund einer neuen EU-Richtlinie wurde das Zahlungsdienstegesetz beschlossen, welches besagt, dass Zahlungseingänge erst am vom Auftraggeber vorgeschriebenen Wertstellungstag (Valuta) am Kundenkonto ausgewiesen werden dürfen. Daher wird die Dezemberpension ab 31.12.2009 auf den Kontoauszügen ersichtlich sein.



Pensionserhöhung 2010

Mit Verordnung vom 30. November 2009 wurde die Pensionserhöhung ab Jänner 2010 wie folgt beschlossen:
Pensionen bis zu einem Bruttobetrag von € 2.466,-- werden um 1,5% erhöht.
Pensionen ab einem Bruttobetrag von € 2.466,01 werden um den Fixbetrag von € 36,99 angehoben.

Die Richtsätze für die Berechnung der Ausgleichszulage werden ebenfalls ab Jänner 2010 um 1,5 % angehoben.
Der Richtsatz für alleinstehende Personen (Einzelrichtsatz) beträgt ab 1.1.2010 € 783,99.
Der Richtsatz für Ehepaare im gemeinsamen Haushalt (Familienrichtsatz) beträgt ab 1.1.2010 € 1.175,45.

Alle Personen, die eine Pension von der Pensionsversicherungsanstalt beziehen, erhalten ab Mitte Jänner eine Verständigung über die Pensionserhöhung sowie eine allgemeine Pensionsinformation. Die Anweisung der Jännerpension erfolgt mit Fälligkeit 1.2.2010.

Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020