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Anweisung der Pensionen für Februar 2010


Presseaussendung der Pensionsversicherungsanstalt vom 1. März 2010

 Auf Grund des Zahlungsdienstegesetzes ist ab November des Vorjahres die Pension von den Geldinstituten erst am Tag der Fälligkeit auf dem Kontoauszug anzuführen. Dies soll verhindern, dass durch verfrühte Behebung Sollzinsen anfallen.

Die Telefone der Pensionsversicherungsanstalt laufen derzeit wieder heiß, da einige Banken die Pensionszahlung – aus unbekannten Gründen – nicht mit heutigem Datum auf dem Auszug ausgewiesen haben und als Grund eine zu späte Überweisung seitens der Pensionsversicherungsanstalt angeben.

Diese Behauptung ist von der Pensionsversicherungsanstalt vehement zurückzuweisen. Die bisherigen Anweisungsmodalitäten an die Banken blieben unverändert, sodass die Datenüberweisung an die Banken für die jetzt fällige Auszahlung schon am 24. Februar 2010 abgeschlossen war.

Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020