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Pensionsversicherungsanstalt - Jahresvoranschlag 2015


Am Donnerstag, dem 18. Dezember 2014, fand unter dem Vorsitz von Obmann Manfred Felix die 2. Generalversammlung dieses Jahres statt, in welcher der Jahresvoranschlag der Pensionsversicherungsanstalt für das Jahr 2015 einstimmig beschlossen wurde.

 

Budgetvolumen 2015

Das konsolidierte Budgetvolumen der Pensionsversicherungsanstalt beläuft sich im Jahr 2015 auf rund 35,408 Mrd. EUR und wird sich daher gegenüber dem vorläufigen Ergebnis 2014 um 3,9 % erhöhen. Für den ASVG-Bereich, der mit 94,5 % den Schwerpunkt bildet, sind 33,471 Mrd. EUR, für den Bereich Pflegegeld sind 1,892 Mrd. EUR und für den Bereich Nachtschwerarbeit 45,1 Mio. EUR zu veranschlagen.

 

Deckungsquote beträgt 92,2 %

Den Beitragseinnahmen in der Höhe von rund 27,259 Mrd. EUR im ASVG-Bereich steht ein Pensionsaufwand von 29,558 Mrd. EUR gegenüber. Dies entspricht einer Deckungsquote von 92,2 %. Dabei wird von einer durchschnittlichen Zahl der Pflichtversicherten von rund 3.162.400 ausgegangen. Bei im Schnitt 1.931.470 laufenden Pensionen kommen im Jahr 2015 auf 1.000 pflichtversicherte Erwerbstätige rund 482 Eigenpensionen (2014: 480) sowie 129 Hinterbliebenenpensionen (2014: 131).

Die Ausfallhaftung des Bundes wird voraussichtlich 5,298 Mrd. EUR betragen und sich gegenüber dem vorläufigen Ergebnis des Jahres 2014 um rund 411 Mio. EUR erhöhen.

 

Moderate Erhöhung bei Pensionsleistungen

Der Voranschlag weist auf der Ausgabenseite für Pensionsleistungen inklusive der Einmalzahlungen 29,6 Mrd. EUR aus. Davon entfallen auf Alterspensionen 23,49 Mrd. EUR, auf Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen 2,41 Mrd. EUR und auf Hinterbliebenenpensionen (Witwen, Witwer, Waisen) 3,65 Mrd. EUR. Die Aufwendungen für die Alterspensionen werden somit insgesamt um 4,6 % steigen. Die Aufwendungen für die Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen hingegen werden um 4,0 % sinken. Dieser Rückgang gründet sich auch darauf, dass ab 2014 die befristeten Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen durch das Rehabilitationsgeld bzw. das Umschulungsgeld ersetzt werden.

Die Ausgaben für Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation werden für das Jahr 2015 mit 952,5 Mio. EUR veranschlagt, der Trend „Rehabilitation statt Pension“ setzt sich fort.

Für die Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten sind 1.177 Mio. EUR und für Ausgleichszulagen 717,5 Mio. EUR budgetiert.

 

Eigener Verwaltungsaufwand beträgt nur knapp 1 %

Der eigene Verwaltungsaufwand wird voraussichtlich 331,3 Mio. EUR betragen, was einem Anteil von knapp 1 % des Gesamtaufwandes entspricht. Trotz der Umsetzung des Pensionskontos und der damit weiterhin verbundenen hohen Arbeitsbelastung im Jahre 2015 wird mit keiner Steigerung des Verwaltungsaufwandes gerechnet.

 

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020