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Rekord: Mehr als 100.000 Online-Zugriffe pro Monat auf das Pensionskonto


Pensionskonto bringt Transparenz und Nachvollziehbarkeit, besonders für Frauen

Das Pensionskonto gibt einen Überblick über bisher erworbene Pensionsansprüche. Pensionsversicherte haben aber auch die Möglichkeit einer regelmäßigen Kontrolle ihrer Gutschriften und Ansprüche. Damit kann mittels Pensionskonto die korrekte Anmeldung durch den Dienstgeber überprüft werden. „Gerade für Menschen, die öfter ihren Job wechseln und unterschiedliche Erwerbsverläufe haben, wie es in manchen Branchen üblich ist, ein nicht zu unterschätzender Vorteil“, betont der Obmann der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Manfred Anderle. Der Weg ist ganz einfach. Über die Website www.neuespensionskonto.at kann mittels Handy Signatur oder FinanzOnline-Zugang der aktuelle Stand des persönlichen Pensionskontos eingesehen werden.

Immer mehr Menschen informieren sich über ihre bisher erworbenen Pensionsansprüche. Im Jahr 2017 gab es insgesamt etwas mehr als 500.000 Online-Zugriffe auf das Pensionskonto. Im Jahr 2018 waren es in den ersten beiden Monaten bereits mehr als 200.000. Waren es im Februar 2017 noch 71.770 Zugriffe von Versicherten auf das Pensionskonto, konnte in der Statistik der PVA im Februar 2018 bereits eine Steigerung auf bemerkenswerte 114.307 Zugriffe verzeichnet werden.

Möchte man sich hingegen einen Überblick über die zu erwartende Pensionshöhe verschaffen, kann man den Link zum Pensionskontorechner nutzen. Je näher man am gesetzlichen Pensionsalter ist, desto repräsentativer ist das Ergebnis. Es kann eruiert werden, wie sich das Einkommen auf die zukünftige Pensionshöhe auswirkt. "Je später der Pensionsantritt erfolgt, desto höher wird die Pension ausfallen. Dies kann einen deutlichen Unterschied bei der zu erwartenden Pensionshöhe ausmachen ", betont der Generaldirektor der PVA, Winfried Pinggera.


Wichtige Informationen für Frauen nachvollziehbar
Frauen, speziell wenn sie lange in Teilzeit arbeiten oder eine lange Phase der Kindererziehung ohne Einkommen haben, haben das Risiko einer geringen Pension. Frauen erhalten einen Überblick über die Anrechnung von Kindererziehungszeiten und können mit dem Pensionskontorechner einen Vergleich zwischen den Auswirkungen von Teilzeitarbeit und Vollzeitbeschäftigung selbst berechnen. Oftmals ein entscheidender Punkt. Das Pensionssplitting bietet die Möglichkeit einer Angleichung der zukünftigen Pensionshöhen zwischen Elternteilen.


Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Pensionskonto
In den ersten vier Jahren nach der Geburt eines Kindes werden jenem Elternteil, der das Kind überwiegend erzieht, für Monate der Kindererziehung eine fixe Beitragsgrundlage (Wert 2018: € 1.828,22) auf dem Pensionskonto gutgeschrieben, und zwar unabhängig davon, ob nebenbei eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird oder nicht (maximal gesamt bis zur Höchstbeitragsgrundlage). Wenn in den ersten vier Jahren die Geburt eines weiteren Kindes erfolgt, endet die Anrechnung der Kinderziehungszeit des ersten Kindes mit dem Beginn der Kindererziehungszeit des folgenden Kindes. Bei einer Mehrlingsgeburt werden bis zu fünf Jahre nach der Geburt angerechnet. Danach sollte man, wenn möglich, in die Vollzeittätigkeit zurückkehren, um Nachteile in der Pensionsversicherung zu vermeiden. Im Pensionskonto zählt jeder Monat und jeder Arbeitsverdienst (Beitragsgrundlage).


Pensionssplitting
Im Pensionskonto kann auch ein Pensionssplitting durchgeführt werden. Darunter ist die freiwillige Übertragung von im Pensionskonto eingetragenen Teilgutschriften zu verstehen. Der erwerbstätige Elternteil kann bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift an den überwiegend erziehenden Elternteil übertragen, welcher dadurch eine Gutschrift im Pensionskonto erhält. Die Übertragung ist bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes und für die ersten sieben Jahre nach der Geburt des Kindes möglich und soll den durch die überwiegende Kindererziehung entstehenden finanziellen Verlust zumindest teilweise abfedern. Eine Übertragung ist nur dann zulässig, wenn noch keiner der Elternteile eine Pension aus eigener Versicherung bezieht. Die Übertragung kann nicht mehr geändert oder aufgehoben werden.


Service PVA - Aktivierung Handy-Signatur
Die Pensionsversicherungsanstalt bietet als kostenloses Service auch die Aktivierung der Handy-Signatur in jeder Landesstelle in ganz Österreich an. In den eingerichteten Registrierungsstellen kann man, ab dem 14. Lebensjahr und unter Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises sowie eines Handys, die Handy-Signatur freischalten lassen.

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020