Als solche gelten:
- Zeiten der Pflichtversicherung aufgrund eines Arbeitsverhältnisses oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit.
- Zeiten, für die ein Überweisungs- oder Anrechnungsbetrag aufgrund der Beendigung einer pensionsversicherungsfreien Beschäftigung (zB Beamte) an den Pensionsversicherungsträger geleistet wurde.
Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020