Pensionsantrittsalter
Frauen, geboren bis 31.12.1958, und
Männer, geboren bis 31.12.1953,
können die vorzeitige Alterspension mit Vollendung des
55. bzw. 60. Lebensjahres
beanspruchen.
Anspruchsvoraussetzungen
Diese sind erfüllt, wenn zum Stichtag mindestens 480 (Frauen) bzw. 540 (Männer) Beitragsmonate erworben wurden.
Als Beitragsmonate gelten auch
- bis zu 60 Ersatzmonate für Zeiten der Kindererziehung,
- Ersatzmonate für Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes,
- Ersatzmonate für Zeiten des Wochengeldbezuges, sofern sie sich nicht mit Kindererziehungszeiten decken,
- Ersatzmonate des Krankengeldbezuges sowie
- Ersatzmonate vor Einführung der Pflichtversicherung für Gewerbetreibende und Bauern (Ausübungsersatzzeiten). Pro Ersatzmonat ist eine Beitragsentrichtung von EUR 216,69 notwendig.
Zuletzt aktualisiert am 16. Februar 2018