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Wichtige Werte

Pensionsversicherung

Höchstbeitragsgrundlage monatlich EUR 4.110,00
Höchstbemessungsgrundlage
(aus den "22 besten Jahren")
EUR 3.533,09
Höchstpension brutto
(80 % der Höchstbemessungsgrundlage)
EUR 2.826,47
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Geringfügigkeitsgrenze

Grenzbeträge bei Vorliegen einer Beschäftigung, die als gering-
fügig im Sinne des § 5 (2) ASVG gilt:

Monatlich EUR 366,33
Täglich EUR 28,13

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Freiwillige Versicherung

Monatliche Höchstbeitragsgrundlage
für die freiwillige Weiterversicherung
EUR 4.795,00
Monatliche Mindestbeitragsgrundlage
für die freiwillige Weiterversicherung
EUR 671,40
Jährlicher Höchstbeitrag
zur Höherversicherung
EUR 8.220,00

 

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Ausgleichszulage

Richtsätze für die Prüfung des Anspruches auf Ausgleichszulage (solange sich der (die) Pensionist(in) in Österreich aufhält):

AZ-Richtsätze
Alleinstehende Pensionisten *), Witwen/WitwerEUR 783,99
Alters-, Korridor-, Schwerarbeits- und Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension wenn
der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen
Haushalt lebt *
EUR 1.175,45
Waisenpension (einfach verwaist bis zur
Vollendung des 24. Lebensjahres)
EUR 288,36
Waisenpension (einfach verwaist nach
Vollendung des 24. Lebensjahres)
EUR 512,41
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur
Vollendung des 24. Lebensjahres
EUR 432,97
Waisenpension (doppelt verwaist nach
Vollendung des 24. Lebensjahres)
EUR 783,99


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*) Diese Richtsätze erhöhen sich für jedes Kind, für das Anspruch auf Kinderzuschuss besteht und dessen monatliches Einkommen unter EUR 288,36 liegt, um EUR 120,96.

Pflegegeld

Die Einstufung erfolgt unter Zugrundelegung einer ärztlichen Begutachtung. Für bestimmte Gruppen von Behinderten, zB für Blinde oder Rollstuhlfahrer, sind Mindesteinstufungen festgelegt.

Vom Pflegegeld wird keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Es gebührt zwölfmal jährlich und wird monatlich im Nachhinein mit der Pension ausgezahlt.

Bei einer Änderung im Pflegebedarf kann es zu einer Erhöhung bzw. niedrigeren Einstufung oder Entziehung des Pflegegeldes kommen. Eine Erhöhung ist unbedingt zu beantragen.

Pflegegeldstufen
Stufe 1EUR 154,20
Stufe 2EUR 284,30
Stufe 3EUR 442,90
Stufe 4EUR 664,30
Stufe 5EUR 902,30
Stufe 6EUR 1.242,00
Stufe 7EUR 1.655,80


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