Wichtige Werte
Pensionsversicherung
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich | EUR 4.110,00 |
| Höchstbemessungsgrundlage (aus den "22 besten Jahren") |
EUR 3.533,09 |
| Höchstpension brutto (80 % der Höchstbemessungsgrundlage) |
EUR 2.826,47 |
Geringfügigkeitsgrenze
Grenzbeträge bei Vorliegen einer Beschäftigung, die als gering-
fügig im Sinne des § 5 (2) ASVG gilt:
fügig im Sinne des § 5 (2) ASVG gilt:
Monatlich EUR 366,33
Täglich EUR 28,13
Freiwillige Versicherung
| Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die freiwillige Weiterversicherung | EUR 4.795,00 |
| Monatliche Mindestbeitragsgrundlage für die freiwillige Weiterversicherung | EUR 671,40 |
| Jährlicher Höchstbeitrag zur Höherversicherung | EUR 8.220,00 |
Ausgleichszulage
Richtsätze für die Prüfung des Anspruches auf Ausgleichszulage (solange sich der (die) Pensionist(in) in Österreich aufhält):
| Alleinstehende Pensionisten *), Witwen/Witwer | EUR 783,99 |
| Alters-, Korridor-, Schwerarbeits- und Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt * | EUR 1.175,45 |
| Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) | EUR 288,36 |
| Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) | EUR 512,41 |
| Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres | EUR 432,97 |
| Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) | EUR 783,99 |
*) Diese Richtsätze erhöhen sich für jedes Kind, für das Anspruch auf Kinderzuschuss besteht und dessen monatliches Einkommen unter EUR 288,36 liegt, um EUR 120,96.
Pflegegeld
Die Einstufung erfolgt unter Zugrundelegung einer ärztlichen Begutachtung. Für bestimmte Gruppen von Behinderten, zB für Blinde oder Rollstuhlfahrer, sind Mindesteinstufungen festgelegt.
Vom Pflegegeld wird keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Es gebührt zwölfmal jährlich und wird monatlich im Nachhinein mit der Pension ausgezahlt.
Bei einer Änderung im Pflegebedarf kann es zu einer Erhöhung bzw. niedrigeren Einstufung oder Entziehung des Pflegegeldes kommen. Eine Erhöhung ist unbedingt zu beantragen.
Vom Pflegegeld wird keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Es gebührt zwölfmal jährlich und wird monatlich im Nachhinein mit der Pension ausgezahlt.
Bei einer Änderung im Pflegebedarf kann es zu einer Erhöhung bzw. niedrigeren Einstufung oder Entziehung des Pflegegeldes kommen. Eine Erhöhung ist unbedingt zu beantragen.
| Stufe 1 | EUR 154,20 |
| Stufe 2 | EUR 284,30 |
| Stufe 3 | EUR 442,90 |
| Stufe 4 | EUR 664,30 |
| Stufe 5 | EUR 902,30 |
| Stufe 6 | EUR 1.242,00 |
| Stufe 7 | EUR 1.655,80 |
Wichtige Werte

