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Leistungen


Aufgabe der Pensionsversicherung ist die finanzielle Absicherung

- der Versicherten im Alter oder
- nach krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Berufsleben
sowie
- der hinterbliebenen Angehörigen.

Die Pensionsleistung soll annähernd das durch die Pensionierung wegfallende Erwerbseinkommen ersetzen und somit den Lebensunterhalt des Pensionisten sicherstellen. Im Falle des Todes des Versicherten sind die Pensionen für Hinterbliebene Ersatz der weggefallenen Unterhaltsleistung.

Die Finanzierung der Pensionsleistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung erfolgt in Form des Umlageverfahrens, auch Generationenvertrag genannt. Dies bedeutet, dass die ausgezahlten Pensionen großteils durch die Beitragszahlungen der Erwerbstätigen finanziert werden. Rund 90 Prozent der Pensionsleistungen werden derzeit durch die Beitragsleistungen abgedeckt. Der Rest wird über den Bundesbeitrag aus allgemeinen Steuergeldern aufgebracht.

Der Leistungskatalog der Pensionsversicherung umfasst jedoch nicht nur Pensionen. Die Pensionsversicherungsanstalt hat auch die Aufgabe, durch Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge (zB Aufenthalt in Kurorten) und der Rehabilitation (Wiedereingliederung in das Erwerbsleben) den vorzeitigen Anfall einer Pension nach Möglichkeit zu verhindern oder doch möglichst zu verzögern.

Seniorengruppe © shutterstock

Zuletzt aktualisiert am 19. Februar 2020