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Rechtsgrundlagen

Paragraphenzeichen © shutterstock

Die österreichische Sozialversicherung beruht auf Gesetzen und deren Durchführungsbestimmungen.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und das Allgemeine Pensionsgesetz (APG).

Das ASVG regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für die Arbeiter und Angestellten in Industrie, Bergbau, Gewerbe, Handel, Verkehr und in der Land- und Forstwirtschaft sowie die Krankenversicherung der ASVG-Pensionisten.

Das APG regelt das Pensionskonto, den Anspruch und das Ausmaß der Alterspension, das Ausmaß der krankheitsbedingten Pensionen und der Hinterbliebenenleistungen sowie der Abfindung für Personen, die zum 01.01.2005 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das Recht der Sozialversicherung finden Sie in der SozDok (Rechtsdokumentation mit Fundstellen) und bei der Kundmachung der amtlichen Verlautbarungen (siehe Links).



Zuletzt aktualisiert am 01. Dezember 2022