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Versicherungszeiten ab 01.01.2005


Für Personen, die ab 01.01.1955 geboren sind, gelten für den Erwerb von Versicherungszeiten ab 01.01.2005 die Bestimmungen des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG).

Versicherungszeiten sind die Basis für das Entstehen eines Pensionsanspruches und für die Pensionshöhe.

Es sind dies Zeiten einer:

  • Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit ,
  • Pflichtversicherung aufgrund einer Teilversicherung (zB Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten, Präsenz- und Zivildienstzeiten) und
  • freiwilligen Versicherung .

Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020