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Pensions-ABC / T, U

Buchstaben ABC © shutterstock

Teilgutschrift

Von der jährlichen Beitragsgrundlagensumme (begrenzt mit der Jahreshöchstbeitragsgrundlage) werden 1,78 Prozent als Teilgutschrift ins Pensionskonto eingetragen.


Teilpension

Bei einer krankheitsbedingten Pension kann ein Erwerbseinkommen dazu führen, dass nur ein Teil der Pension ausbezahlt wird.


Teilpflichtversicherung

Zeiten der Teilpflichtversicherung in der Pensionsversicherung ab 1.1.2005, sind Zeiten für die der Bund, das Bundesministerium für Landesverteidigung, das Arbeitsmarktservice oder ein öffentlicher Fonds Beiträge zu zahlen hat (z. B. Leistungen aus der Arbeitslosen- oder Krankenversicherung, Präsenz- und Zivildienst, Zeiten der Kindererziehung etc.).


Übergangsgeld aus der Pensionsversicherung

Leistung, die der versicherten Person während der Dauer medizinischer oder beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen aus der Pensionsversicherung gebührt.


Überprüfung der Versicherungszeiten und des Pensionsanspruches

In diesem Verfahren wird überprüft, ob alle erworbenen Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Dies soll bei einem künftigen Pensionsverfahren eine rasche Erledigung sichern. Eine Überprüfung des frühestmöglichen Pensionsanspruches kann frühestens ab Vollendung des 50. Lebensjahres beantragt werden.


Umschulungsgeld

Das Umschulungsgeld gebührt für ab dem 1. Jänner 1964 geborene Personen bei Anspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation und Vorliegen von vorübergehender Invalidität/Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten. Für die Durchführung der Umschulungsmaßnahmen sowie zur Auszahlung des Umschulungsgeldes ist das Arbeitsmarktservice zuständig.


  Unterstützungsfonds

Siehe finanzielle Unterstützung  


Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020