DRUCKEN

Weiterversicherung

Personen, die aus der Pflicht- oder Selbstversicherung ausscheiden, können sich in der Pensionsversicherung weiterversichern und Versicherungslücken schließen (auch 12 Monate rückwirkend möglich).
Der Antrag ist binnen 6 Monaten nach Ausscheiden aus der Versicherung zu stellen. Wurden bereits 60 Versicherungsmonate erworben (ausgenommen Monate der Selbstversicherung), kann der Antrag jederzeit eingebracht werden.


Voraussetzungen 

Vor dem Ende der Pflicht- oder Selbstversicherung müssen

  • in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Versicherungsmonate oder
  • in den letzten 5 Jahren jährlich mindestens 3 Versicherungsmonate oder
  • 60 Versicherungsmonate vor der Antragstellung

in einer oder mehreren Pensionsversicherungen vorliegen.

Beginn und Ende

Der Versicherungsbeginn kann von dem/der Versicherten im Zeitraum zwischen dem Tag nach Ende der Pflicht-/Selbstversicherung (des Pensionsanspruches) und dem Monatsersten nach der Antragstellung frei gewählt werden. Für Personen, die an die 6-monatige Antragsfrist nicht gebunden sind (weil 60 Versicherungsmonate vorhanden sind), ist der frühestmögliche Versicherungsbeginn der Erste des Monates, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt.

In weiterer Folge kann der/die Versicherte bestimmen, welche Monate zu Beitragsmonaten werden sollen.

Die Weiterversicherung endet

  • mit dem Wegfall der Voraussetzungen (zB Beginn einer Pflichtversicherung, Pensionszuerkennung) oder
  •  durch eine Austrittserklärung des/der Versicherten zum Letzten eines Kalendermonates oder
  • mit dem Ende des letzten bezahlten Monates, wenn für mehr als 6 aufeinander folgende Monate keine Beiträge geleistet wurden.

Eine beendete Weiterversicherung kann erst fortgesetzt werden, wenn wieder sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. (Ausnahme: es liegen bereits 60 Versicherungsmonate vor.)

Kosten und Beitragsentrichtung

Der Beitrag richtet sich nach den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverdiensten aus dem Jahr vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung.
Die Beitragsgrundlage ist begrenzt und beträgt mindestens EUR 950,40 bzw. höchstens EUR 7.070,00.
Als Beitrag zur Weiterversicherung sind pro Monat 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage zu bezahlen.
Unter Berücksichtigung der vorher erwähnten Mindest- und Höchstbeträge sind daher für einen Monat der freiwilligen Weiterversicherung zwischen EUR 216,69und EUR 1.611,96 zu bezahlen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Information "Freiwillige Versicherungen" (PDF, 305 KB)

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020