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Frauen geboren ab 1959, Männer geboren ab 1954


Pensionsantrittsalter

Für Männer, geboren ab 01.01.1954, gilt als Pensionsantrittsalter die Vollendung des 62. Lebensjahres.

Für Frauen gilt folgende Regelung:

Geburtsdatum Antrittsalter
01.01.1962 - 31.12.1963 60. Lebensjahr
01.01.1964 - 30.06.1964 60,5. Lebensjahr
01.07.1964 - 31.12.1964 61. Lebensjahr
01.01.1965 - 30.06.1965 61,5. Lebensjahr
ab 01.07.1965 62. Lebensjahr



Anspruchsvoraussetzungen

Für männliche Versicherte sind diese erfüllt, wenn zum Stichtag mindestens 540 Beitragsmonate erworben wurden.

Für Frauen gilt folgendes:

Geburtsdatum erforderliche Beitragsmonate
01.01.1961 - 31.12.1961 528
ab 01.01.1962 540


Für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen gelten lediglich Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit.

Als Beitragsmonate gelten auch

  • bis zu 60 Ersatzmonate für Zeiten der Kindererziehung,
  • Ersatzmonate für Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes sowie
  • Ersatzmonate für Zeiten des Wochengeldbezuges, sofern sie sich nicht mit Kindererziehungszeiten decken.

Zuletzt aktualisiert am 02. März 2023