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In der Pensionsversicherungsanstalt laufen die Rechner heiß


Einmalzahlung, Energiekostenzuschuss und Pensionserhöhung

Das von der Bundesregierung kurz vor der Nationalratswahl beschlossene Maßnahmenpaket für Pensionisten führt derzeit zu einem hohen Arbeitsaufwand in der Pensionsversicherungsanstalt.
Um alle beschlossenen Gesetzesänderungen zeitgerecht umsetzen zu können und die rechtzeitige Auszahlung an die Pensionsbezieher sicherzustellen, wird derzeit in der PVA mit Hochdruck gearbeitet. 

Einmalzahlung:
 
Mit der Oktoberpension, die am 31. Oktober 2008 fällig ist, erhalten die Pensionisten eine Einmalzahlung in gestaffelter Höhe.


Höhe der Einmalzahlung
Pension bis zu EUR 747,–20 % der Pension
Pension von mehr als EUR 747,– bis zu EUR 1.000,–EUR 150,–
bei Anspruch auf AusgleichszulageEUR 150,–
Pension von mehr als EUR 1.000,– bis zu
EUR 2.000,–
linear absinkend von
EUR 150,– auf  EUR 50,–
Pension von mehr als EUR 2.000,– bis zu
EUR 2.800,–
EUR 50,–
                                                      

Bei einem Gesamtpensionseinkommen über EUR 2.800,-- gebührt keine Einmalzahlung.

Energiekostenzuschuss:

Zum 1. Dezember 2008 ist an jene Pensionisten, die im November 2008 eine Ausgleichszulage beziehen, ein Energiekostenzuschuss in der Höhe von EUR 210,--für die Monate Oktober 2008 bis April 2009 auszuzahlen.
Wird die Pension mit Ausgleichszulage erstmalig nach dem November 2008 bezogen, so gebührt der Energiekostenzuschuss, für die Restlaufzeit bis April 2009 im aliquoten Ausmaß (monatlich EUR 30,--) und wird ebenfalls als Einmalbetrag ausgezahlt.

 

Pensionserhöhung:

Ebenfalls mit der Novemberpension, also zum 1. Dezember 2008, ist die Pensionserhöhung für das Jahr 2009 anzuweisen. Zur Eindämmung der Auswirkungen der Verteuerung wurde von der Bundesregierung die jährliche Pensionserhöhung für das Jahr 2009 vorgezogen. Alle Pensionen bis zu einem Bruttobetrag von EUR 2.412,-- werden um 3,4 % erhöht. Pensionen von mehr als EUR 2.412,-- werden mit einem Fixbetrag von EUR 82,01 angepasst.

 

Maßnahmen zum 1. Jänner 2009:

Zum Jahreswechsel ändert sich für jene Pensionisten, die im Jahr 2007 in Pension gegangen sind, die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages. Für diese Personengruppe erhöht sich der Krankenversicherungsbeitrag um 0,15 %, für alle anderen Pensionisten wurde diese Erhöhung bereits mit Beginn des heurigen Jahres wirksam.

Gleichfalls mit 1. Jänner 2009 wirksam wird die Erhöhung des Pflegegeldes, davon sind in der Pensionsversicherungsanstalt rund 245.000 Personen betroffen.

Die genannten Maßnahmen betreffen in der Pensionsversicherungsanstalt rund 1,9 Millionen Pensionisten und bedeuten somit einen hohen Arbeitsaufwand, da die einzelnen Maßnahmen individuell auf den Einzelfall abzustimmen sind. Die Pensionsversicherungsanstalt rechnet mit einem erhöhten Informationsbedarf der Pensionsbezieher und wird daher speziell für alle Fragen, die sich zu diesen Änderungen ergeben, ab 3. November 2008 ein Call Center einrichten.

 

 

 

 

 

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020