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2018 brachte starken Anstieg bei Pensionssplitting

Händepaare ©Shutterstock

Höchster Wert seit Einführung.

Zwischen 2010 und 2017 wurden in ganz Österreich 954 Anträge auf Pensionssplitting gestellt. Allein im Jahr 2018 sind nun 412 Anträge eingebracht worden, also in einem Jahr beinahe die Hälfte der Anträge aus den vergangenen acht Jahren. Wie auch schon in den letzten Jahren wurden im Jahr 2018 in Niederösterreich (101) und Oberösterreich (91) besonders viele Anträge gestellt. Dahinter folgen Wien (57), Tirol (52), die Steiermark (45) und Vorarlberg (31). Die geringste Anzahl an Anträge kam aus Salzburg (16), dem Burgenland (12) und Kärnten (7).

„Die Kluft zwischen der Pension der Frauen und der Männer ist immer noch sehr hoch. Sogar höher als bei Menschen, die in Beschäftigung stehen. Besonders drastisch wirkt sich das aus, wenn man längere Zeit bei seinem Kind zu Hause bleiben will oder muss. Dann verringert sich die spätere Pensionshöhe. Mit dem Pensionssplitting wurde eine Möglichkeit geschaffen, den Einkommensverlust, der durch die Kindererziehung entsteht, etwas zu mildern“, so der Obmann der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Manfred Anderle. 

„Das Pensionssplitting scheint an Attraktivität und Bekanntheit zu gewinnen und das ist positiv zu bewerten. Gleichzeitig gilt es aber vor der Gefahr von Teilzeitarbeit zu warnen. Denn mittlerweile zählt für die Pension jedes Monat. Je weniger man verdient, desto geringer ist am Ende die Pension. Gerade Frauen arbeiten besonders häufig in Teilzeitbeschäftigungen“, betont der Generaldirektor der PVA, Dr. Winfried Pinggera.

Informationen zum Pensionssplitting

Ein formloser, schriftlicher Antrag bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes an den zuständigen Pensionsversicherungsträger genügt.

Der erwerbstätige Elternteil kann bis zu 50 Prozent seiner Jahresgutschrift an den überwiegend erziehenden Elternteil übertragen. Jener Elternteil, der sich der Kindererziehung widmet, erhält dafür eine Gutschrift im Pensionskonto. Die Höhe der Übertragung kann selbst bestimmt werden. Damit soll der durch die Kindererziehung entstehende finanzielle Verlust im Pensionskonto zumindest teilweise reduziert werden. Bei jenem Elternteil, der die Teilgutschrift erhält, erhöht sich die Pension, beim anderen sinkt sie im selben Ausmaß.

Die Übertragung ist für die ersten sieben Jahre nach der Geburt eines Kindes möglich und kann, einmal durchgeführt, nicht mehr geändert oder aufgehoben werden. Grundsätzlich werden für die ersten vier Lebensjahre eines Kindes dem Elternteil, der das Kind überwiegend erzieht, Kindererziehungszeiten mit fixen Beitragsgrundlagen (Wert 2019: 1.864,78 Euro) im Pensionskonto gutgeschrieben.

Service: Weitere Auskünfte zum Thema Pensionssplitting erhalten Sie auf der Homepage der Pensionsversicherungsanstalt oder durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pensionsversicherungsanstalt in allen Landesstellen in ganz Österreich.

Zuletzt aktualisiert am 11. März 2020